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   BAG, 29.08.1996 - 8 AZR 615/93   

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BAG, 29.08.1996 - 8 AZR 615/93 (https://dejure.org/1996,32656)
BAG, Entscheidung vom 29.08.1996 - 8 AZR 615/93 (https://dejure.org/1996,32656)
BAG, Entscheidung vom 29. August 1996 - 8 AZR 615/93 (https://dejure.org/1996,32656)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 909/94

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehrfachen Kündigungen - Beteiligung

    Auszug aus BAG, 29.08.1996 - 8 AZR 615/93
    Ist die zur Unterrichtung verpflichtete Dienststelle die oberste Dienstbehörde, so entfällt die Möglichkeit, eine übergeordnete Dienststelle mit der Angelegenheit zu befassen (BAG Urteil vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/94 - AP Nr. 48 zu § 519 ZPO, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 b der Gründe, im Anschluß an BVerwG Urteil vom 26. Juli 1984 - 1 D 57.83 - BVerwGE 76, 181, 183).

    Der Personalrat kann auch dann auf eine (weitere) Erörterung verzichten, wenn er Einwendungen erhebt (vgl. auch BAG Urteil vom 5. Oktober 1995, a.a.O., zu II 2 c der Gründe, m.w.N.).

  • BVerwG, 26.07.1984 - 1 D 57.83

    Schuldhaft unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst eines Beamten des höheren Dienstes

    Auszug aus BAG, 29.08.1996 - 8 AZR 615/93
    Ist die zur Unterrichtung verpflichtete Dienststelle die oberste Dienstbehörde, so entfällt die Möglichkeit, eine übergeordnete Dienststelle mit der Angelegenheit zu befassen (BAG Urteil vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/94 - AP Nr. 48 zu § 519 ZPO, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 b der Gründe, im Anschluß an BVerwG Urteil vom 26. Juli 1984 - 1 D 57.83 - BVerwGE 76, 181, 183).

    Zumindest hätte der Personalrat erklären müssen, er wolle die schriftlichen Stellungnahmen als Erörterung genügen lassen (vgl. BVerwGE 76, 181, 182 f. [BVerwG 26.07.1984 - BVerwG 1 D 57.83]; BVerwG Beschluß vom 27. Januar 1995 - 6 P 22.92 - PersR 1995, 185 ff., 187).

  • BAG, 18.01.1996 - 8 AZR 868/93

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Beteiligung der Personalvertretung

    Auszug aus BAG, 29.08.1996 - 8 AZR 615/93
    Schon deswegen kommt dem Argument des Landesarbeitsgerichts, das im PersVG-DDR geregelte Beteiligungsverfahren sei nicht auf die Berliner Verhältnisse zugeschnitten gewesen, keine Bedeutung zu (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 1996 - 8 AZR 868/93 -;, unveröffentlicht).

    Im Streitfalle handelte die oberste Dienstbehörde, so daß die Anwendung von § 79 Abs. 4 PersVG-DDR wegen der gerügten Formverletzung nicht in Betracht kommt (so auch Senatsurteil vom 18. Januar 1996 - 8 AZR 868/93 -;, n.v.).

  • BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 743/94

    Kündigung nach Einigungsvertrag Abs. 4 Ziff. 1; Ordnungsgemäße

    Auszug aus BAG, 29.08.1996 - 8 AZR 615/93
    Ist der Dienststellenleiter tatsächlich nicht verhindert, so führt dieser Mangel gleichwohl nicht zur Unwirksamkeit einer Kündigung, wenn der Personalrat im Laufe des Beteiligungsverfahrens das Tätigwerden des sonstigen Beauftragten nicht rügt (BAG Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 743/94 - AP Nr. 8 zu § 79 BPersVG, zu II 2 b, c der Gründe; BAG Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 423/94 - n.v., zu II 1 der Gründe).
  • BVerwG, 27.01.1995 - 6 P 22.92

    Personalvertretung - Mitwirkungsverfahren - Äußerungsfrist - Beginn -

    Auszug aus BAG, 29.08.1996 - 8 AZR 615/93
    Zumindest hätte der Personalrat erklären müssen, er wolle die schriftlichen Stellungnahmen als Erörterung genügen lassen (vgl. BVerwGE 76, 181, 182 f. [BVerwG 26.07.1984 - BVerwG 1 D 57.83]; BVerwG Beschluß vom 27. Januar 1995 - 6 P 22.92 - PersR 1995, 185 ff., 187).
  • BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 274/93
    Auszug aus BAG, 29.08.1996 - 8 AZR 615/93
    Der Arbeitsvertrag vom Oktober 1991 stellte das Arbeitsverhältnis lediglich auf eine neue Grundlage (vgl. BAGE 75, 284 und 75, 280 = AP Nr. 10 und 11 zu Art. 20 Einigungsvertrag).
  • BAG, 14.12.1995 - 8 AZR 356/94

    Kündigung wegen Tätigkeit für das MfS (Lehrerin

    Auszug aus BAG, 29.08.1996 - 8 AZR 615/93
    Wie das Landesarbeitsgericht ebenfalls richtig erkannt hat, greift jedoch die Unwirksamkeitsfolge der §§ 79 Abs. 4, 108 Abs. 2 PersVG-DDR nicht nur bei unterbliebener, sondern grundsätzlich auch bei fehlerhafter Beteiligung des Personalrats ein (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. nur Urteil des Zweiten Senats vom 29. September 1983 - 2 AZR 179/82 - AP Nr. 1 zu § 79 BPersVG, zu A V der Gründe, mit weiteren Nachweisen; zuletzt Senatsurteil vom 14. Dezember 1995 - 8 AZR 356/94 - AP Nr. 66 zu Anlage I Kap. XIX Einigungsvertrag, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 502/93
    Auszug aus BAG, 29.08.1996 - 8 AZR 615/93
    Der Arbeitsvertrag vom Oktober 1991 stellte das Arbeitsverhältnis lediglich auf eine neue Grundlage (vgl. BAGE 75, 284 und 75, 280 = AP Nr. 10 und 11 zu Art. 20 Einigungsvertrag).
  • BAG, 29.09.1983 - 2 AZR 179/82

    Ordentliche Kündigung - Mitwirkung des Personalrats - Mitwirkungsverfahren -

    Auszug aus BAG, 29.08.1996 - 8 AZR 615/93
    Wie das Landesarbeitsgericht ebenfalls richtig erkannt hat, greift jedoch die Unwirksamkeitsfolge der §§ 79 Abs. 4, 108 Abs. 2 PersVG-DDR nicht nur bei unterbliebener, sondern grundsätzlich auch bei fehlerhafter Beteiligung des Personalrats ein (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. nur Urteil des Zweiten Senats vom 29. September 1983 - 2 AZR 179/82 - AP Nr. 1 zu § 79 BPersVG, zu A V der Gründe, mit weiteren Nachweisen; zuletzt Senatsurteil vom 14. Dezember 1995 - 8 AZR 356/94 - AP Nr. 66 zu Anlage I Kap. XIX Einigungsvertrag, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 423/94

    Ordentliche Kündigung - Unwirksamkeit einer Kündigung wegen fehlerhafter

    Auszug aus BAG, 29.08.1996 - 8 AZR 615/93
    Ist der Dienststellenleiter tatsächlich nicht verhindert, so führt dieser Mangel gleichwohl nicht zur Unwirksamkeit einer Kündigung, wenn der Personalrat im Laufe des Beteiligungsverfahrens das Tätigwerden des sonstigen Beauftragten nicht rügt (BAG Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 743/94 - AP Nr. 8 zu § 79 BPersVG, zu II 2 b, c der Gründe; BAG Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 423/94 - n.v., zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 571/05

    Stellenpool - Versetzung - Mitwirkung des Personalrats

    Zumindest hätte der Personalrat erklären müssen, er wolle die schriftliche Stellungnahme genügen lassen (BAG 18. Januar 1996 - 8 AZR 868/93 - und 29. August 1996 - 8 AZR 615/93 -).

    Ob im Falle der Erhebung von Einwänden durch den Personalrat dieser darüber hinaus ausdrücklich oder zumindest konkludent eine Erörterung verlangen muss (in diesem Sinne könnten verstanden werden: BAG 18. Januar 1996 - 8 AZR 868/93 - 29. August 1996 - 8 AZR 615/93 - und BVerwG 27. Januar 1995 - 6 P 22.92 - BVerwGE 97, 349), kann im Streitfalle dahinstehen.

  • BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 656/05

    Stellenpool - Versetzung - Mitwirkung des Personalrats

    Zumindest hätte der Personalrat erklären müssen, er wolle die schriftliche Stellungnahme genügen lassen (BAG 18. Januar 1996 - 8 AZR 868/93 - und 29. August 1996 - 8 AZR 615/93 -).

    Ob im Falle der Erhebung von Einwänden durch den Personalrat dieser darüber hinaus ausdrücklich oder zumindest konkludent eine Erörterung verlangen muss (in diesem Sinne könnten verstanden werden: BAG 18. Januar 1996 - 8 AZR 868/93 - 29. August 1996 - 8 AZR 615/93 - und BVerwG 27. Januar 1995 - 6 P 22.92 - BVerwGE 97, 349), kann im Streitfalle dahinstehen.

    Dazu bedarf es nach der Rechtsprechung des Achten Senats der Erklärung, er wolle die schriftlichen Stellungnahmen als Erörterung genügen lassen (BAG 18. Januar 1996 - 8 AZR 868/93 - 29. August 1996 - 8 AZR 615/93 -).

  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 513/96

    Beteiligung des Personalrats vor einer Kündigung nach dem LPVG Rheinland-Pfalz -

    So führt z.B. nach der Rechtsprechung des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts eine personalvertretungsrechtlich vorgesehene, jedoch unterbliebene Erörterung der beabsichtigten Kündigung mit dem Personalrat nur dann zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn der Personalrat die Erörterung zumindest konkludent verlangt hatte (vgl. Urteile vom 18. Januar 1996 - 8 AZR 868/93 - n.v., zu II 5 der Gründe und vom 29. August 1996 - 8 AZR 615/93 - n.v., zu V 1 und 2 der Gründe, jeweils m.w.N.); auch nach der Rechtsprechung des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts kann der Personalrat auf die Erörterung verzichten (vgl. Urteil vom 29. Januar 1986 - 7 AZR 257/84 - AP Nr. 42 zu § 102 BetrVG 1972).

    Für den Fall, daß das Personalvertretungsrecht eine Vertretung bei der Einleitung des Beteiligungsverfahrens nur bei Verhinderung des Dienststellenleiters vorsieht, hat das Bundesarbeitsgericht seit dem Senatsurteil vom 26. Oktober 1995 (- 2 AZR 743/94 - AP Nr. 8 zu § 79 BPersVG) in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die fehlende Verhinderung des Dienststellenleiters vom Personalrat gerügt worden sein muß, wenn ein solcher Mangel im Verhältnis zu dem gekündigten Arbeitnehmer beachtlich sein soll (vgl. Urteil vom 18. Januar 1996 - 8 AZR 868/93 - n.v.; Urteile vom 9. Mai 1996 - 2 AZR 128 und 465/95 - n.v.; Urteil vom 13. Juni 1996 - 2 AZR 402/95 - AP Nr. 1 zu § 67 LPVG Sachsen-Anhalt; Urteil vom 29. August 1996 - 8 AZR 615/93 - n.v.).

  • ArbG Berlin, 28.03.2007 - 86 Ca 23256/06

    Stellenpool - Versetzung - Personalratsbeteiligung - mündliche Erörterungspflicht

    Eines zusätzlichen ausdrücklichen oder konkludenten Verlangens des Personalrats nach einer auch mündlichen Erörterung bedarf es im Fall einer solchen Stellungnahme nicht (a. A. LAG Berlin [24.05.2005] - 3 Sa 2534/04 - juris, Rn. 65; OVG Berlin-Brandenburg [14.11.2006] - 4 B 15.04 - juris; ebenfalls a.A. zur Parallelvorschrift § 72 Abs. 1 BPersVG: BAG [18.01.1996] - 8 AZR 868/93 - n.v.; [29.08.1996] - 8 AZR 615/93 - n.v.; offen gelassen von BAG [15.08.2006] - 9 AZR 571/05).

    39 Nach BAG [29.08.1996] - 8 AZR 615/93 - juris, Rn. 50 soll gelten: "Die Erörterung muss zumindest konkludent verlangt werden, andernfalls besteht für den öffentlichen Arbeitgeber kein Anlaß, über die schriftliche Darstellung der Maßnahme und ihrer Gründe hinaus eine Beratung aufzunehmen.".

    40 Diese hier sogenannte Initiativlast-These wurde zu § 72 Abs. 1 BPersVG vom BAG nur in zwei amtlich und wohl auch sonst unveröffentlicht gebliebenen Urteilen des 8. Senats aus dem Jahr 1996 vertreten (BAG [18.01.1996] - 8 AZR 868/93 - juris; [29.08.1996] - 8 AZR 615/93 -juris).

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